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MFG-Parteiobmann und Jurist Dr. Michael Brunner hält fest: Unaufgefordert zugesandte Impftermine können einfach entsorgt werden. Es handelt sich dabei um unzulässige Arzneimittelwerbung.
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Impftermin per Post: Rechtlich ohne Belang, Schweigen ist keine Zustimmung
Die MFG klärt auf: Bürger, denen unaufgefordert ein Impftermin zugesandt wurde, können das Schreiben getrost ignorieren.
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