Restaurants zu den Feiertagen geschlossen?

Die neue Klausel sei auf Betreiben der Bundesländer, besonders Sachsens, Bayerns und Baden-Württembergs, aufgenommenen worden. Der Bund selbst habe keine Notwendigkeit gesehen. Bis zum 12. Dezember soll das geänderte Infektionsgesetz durch den Bundestag sein.

Unter Punkt 14 heißt es im Beschluss von gestern: „Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z. B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben.“

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/corona-auf-wunsch-der-laender-ampel-arbeitet-an-gastro-lockdown-78429062.bild.html

#Restaurant #Lockdown #Infektionsschutzgesetz

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