Gastronom verwehrt Ordnungsamt-Mitarbeitern Zutritt wegen fehlendem Zertifikat

Der Wirt einer Gaststätte in Gruiten in Nordrhein-Westfalen hat vier Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht in sein Lokal gelassen. Sie wollten die Einhaltung der 2G-Regel kontrollieren. Zugleich hätten sie ihre eigenen Impfnachweise aber nicht vorgezeigt, auch nicht auf Nachfrage.

Der Betreiber der Gaststätte dazu auf Facebook: „Wenn das O- Amt am heiligen Sonntagabend mit vier Damen und Herren hier aufschlägt, um die Impf- oder Genesennachweise zu kontrollieren, da will unser Blockwart natürlich auch die Damen und Herren vom O- Amt kontrollieren Wenn dann zwei keine Nachweise mit sich führen, verstoßen wir dann gegen geltendes Recht, wenn wir sie gewähren, respektive rein lassen? Die Stimmung war auf jeden Fall, ob des Vorfalls und der darauf folgenden Diskussionen, sehr ausgelassen. Also eigentlich sagt mein gefühltes Rechtsempfinden, die beiden Ordnungshüter hätten husch, husch wieder raus gemusst, weil, man darf ja so ohne Nachweis niemand reinlassen. Die kontrollierten Kontrolleure - vor allem die ohne Nachweis - zeigten sich leicht angepisst, durften ihren Job dann aber ausführen.

Wir kamen natürlich ohne Mangel oder Rüge davon, denn Blockwart bleibt schließlich Blockwart.“

https://www.berliner-zeitung.de/news/keine-impfnachweise-vorgezeigt-wirt-laesst-ordnungsamt-mitarbeiter-nicht-hinein-li.200930

#Ordnungsamt #Restaurant #Zertifikat

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