Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht überall im Freistaat Sachsen umsetzbar

Nach Ansicht von Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) wird die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht flächendeckend umsetzbar sein. Sie sieht die Versorgungssicherheit im Vordergrund. Sollte diese in einer Einrichtung gefährdet sein, „dann kann dort keinerlei Betretungsverbot erfolgen“, zitiert sie die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ). Hintergrund sei, dass es in Sachsen Einrichtungen gebe, bei denen das Personal eine sehr niedrige Impfquote habe - zum Teil unter 60 Prozent.

Es würden Regelungen getroffen, um die Versorgung in den Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sicherzustellen.

https://www.rnd.de/politik/sachsens-gesundheitsministerin-umsetzung-der-einrichtungsimpfpflicht-nicht-ueberall-moeglich-OYGC4ZU7ZKTNPW25SHYCE4AVZM.html

#Sachsen #Impfpflicht #Köpping

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