Werden Impffreie künftig bei Triage benachteiligt?

Bei knappen Kapazitäten während einer Pandemie soll es künftig rechtlich auch möglich sein, die intensivmedizinische Behandlung eines Menschen zugunsten eines Patienten oder einer Patientin mit einer höheren Überlebenschance abzubrechen. Das geht aus einem überarbeiteten Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutz von Menschen mit Behinderungen in einer sogenannten Triage-Situation hervor.

Bei der Ex-ante-Triage, bei der in einer Situation knapper medizinischer Kapazitäten die Entscheidung über die Behandlung zwischen mehreren neu eingelieferten Patienten und Patientinnen getroffen werden muss, reicht dem Entwurf zufolge die Zustimmung von zwei Fachärzten oder Fachärztinnen.

Grundsätzlich darf nach der von Lauterbach erarbeiteten „Formulierungshilfe“ für die Koalitionsfraktionen bei der „Zuteilung von pandemiebedingt nicht ausreichenden überlebenswichtigen, intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten im Krankenhaus“ niemand aus „Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden“.

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