Wie "praktisch": Arbeitslose EU-Ausländer sollen in Deutschland Kindergeld kassieren dürfen!

So will es der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Bisher galt: Wer z. B. aus Rumänien nach Deutschland kam, musste einen Job haben, um Kindergeld zu bekommen. Dem EuGH zufolge soll das in den ersten drei Monaten in Deutschland NICHT mehr nötig sein.

Geklagt hatte eine Bulgarin, die für ihre drei Kinder Kindergeld erhalten wollte, obwohl sie in Deutschland kein Geld verdient. Der Fall landete vor dem EuGH – und endete in einer Klatsche für Deutschland.

Zum Vergleich: Der Kindergeldanspruch für drei Kinder über drei Monate beläuft sich auf etwa 2000 Euro. Monatlicher Durchschnittslohn in Bulgarien: 800 Euro.

Innenexperte Christoph de Vries: „Das Urteil birgt die Gefahr eines Kindergeld-Tourismus nach Deutschland. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, eine rechtssichere Lösung zu finden, die so etwas verhindert. Der Grundgedanke der Freizügigkeit in der EU basiert auf der Beschäftigung von Arbeitnehmern in anderen EU-Mitgliedsstaaten und nicht auf der Inanspruchnahme attraktiverer Sozialleistungen.“

Das Bundesfinanzministerium verspricht: Es sei ein „dringendes Anliegen“ zu verhindern, dass Sozialhilfe zu Unrecht in Anspruch genommen wird ...

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