⚡️Corona-Maßnahmen ab Herbst - fast alles ist wieder möglich

Zur Vorbereitung auf eine Corona-Welle im Herbst plant die Bundesregierung "ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept". Noch im August will das Kabinett demnach das neue Infektionsschutzgesetz beschließen.

Laut den Plänen sollen zwischen Anfang Oktober und Anfang April "bestimmte bereichsspezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten". Zudem können laut dem Gesetz die Länder bestimmte weitere Schutzmaßnahmen anordnen.

"Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein", sagte Karl Lauterbach. Justizminister Marco Buschmann: "Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar."

Bundesweit soll laut der Mitteilung vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 eine Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr gelten. Eine Masken- und Testpflicht gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten. Frisch geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen.

Darüber hinaus können Länder schärfere Maßnahmen beschließen, wenn es die Infektionslage erfordert. Dazu gehört eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, wie sie derzeit zum Beispiel noch in Berlin gilt, und in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Ausnahmen für Getestete und Genesene soll es hier aber für Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen geben sowie in gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants. Sonderregeln gelten auch für vollständig geimpfte Menschen, deren letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.

Ferner können die Länder Test- und Maskenpflichten in bestimmten Bereichen einführen, etwa in Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Bei einer konkreten Gefahr für die Arbeit des Gesundheitssystems oder die kritische Infrastruktur stehen den Ländern weitere Maßnahmen zur Verfügung. Dazu zählt eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Zudem können für Betriebe, Geschäfte und Veranstaltungen Hygienekonzepte vorgeschrieben werden. Auch der bereits bekannte Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie Personenobergrenzen für Veranstaltungen könnten dann verpflichtend werden.

https://tinyurl.com/2b5tdqjn

@BITTELTV - EINFACH ANDERS
The Ultimate Guide to Microsoft Publisher