2022-08-02_AW PStin Dittmar SF 7_349 (2).pdf
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Die Bundesregierung (BR) teilt mit, dass ihr eigenes Gesetz zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht KEINER ÜBERPRÜFUNG mehr standhält!

Warum?

Wesentlicher Faktor: Die gesetzlich geforderte 2x Impfung als Schutz vor Übertragung auf vulnerable Persongruppen ist nachweislich KEIN SCHUTZ.

Da die 3. Impfung erst ab 1.10.2022 gefordert ist, sind derzeit Betretungsverbote für Ungeimpfte ausgeschlossen, dies muss dem Gesundheitsamt vorgetragen werden.

Die BR gibt eine Genfer Studie an, die sie als Beleg für geringere Übertragung ansieht, ABER NICHT BEI 2x Geimpften. Zu 2x Geimpften steht in der Studie:

Auszug:
"Bei Omicron BA.1-Durchbruchsfällen wurde eine Verringerung der infektiösen VL nur bei geboosteten,

_nicht aber bei vollständig geimpften Personen im Vergleich zu ungeimpften Personen beobachtet._"

Somit kann niemand bis zum 01.10.2022 mit Betretungsverbot bestraft werden. Und für danach liegen keine Daten vor.

Zur Studie

https://www.nature.com/articles/s41591-022-01816-0
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