BILD poltert: "Ampel beschliesst Energie-Hammer!" Stimmt das?

Im Artikel wird behauptet: Die Regierung will Strom- und Gas-Versorgern jetzt Preiserhöhungen für 2023 generell verbieten. Der Versorger müsse im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigen, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums zu BILD. So lange der Versorger das nicht könne, bleibe die Erhöhung verboten!

Aber stimmt das? Die Meldung war tatsächlich zu schön, um wahr zu sein. Schon nach wenigen Stunden kam das Dementi aus dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne). Tatsächlich handelt es sich um eine bislang wenig beachtete Regelung im Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse, die allerdings nicht alle Preiserhöhungen verbietet, sondern lediglich missbräuchliche Preissteigerungen unterbinden soll.

„Das heißt, nicht jede Preiserhöhung ist automatisch illegal, sondern solche, die missbräuchlich und ungerechtfertigt sind“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die Einkaufspreise für die Versorgungsunternehmen gar nicht gestiegen wären. Müssen die Strom- und Gasanbieter aber teurer einkaufen, dürfen sie diese Kosten auch an ihre Kunden weitergeben.

Jeder einzelne Kunde müsste einer solchen Preiserhöhung widersprechen, wenn er sie für missbräuchlich hält, und im Zweifel einen Rechtsstreit mit dem Versorger beginnen.

Sollten also die Preise an den Einkaufsmärkten wieder deutlich steigen, weil der Winter zum Beispiel besonders lang und kalt und damit das Gas knapp wird, wären auch Erhöhungen für die Verbraucher keineswegs missbräuchlich.

https://tinyurl.com/2pbo9vr7
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