Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Vorschriften der Coronaverordnung zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt. "Im Bevölkerungsreichsten Bundesland kann der Einzelhandel also so ziemlich ohne Einschränkungen öffnen – „wie vor Corona“ sagte eine Sprecherin des Gerichts."
Zum wiederholten Mal hat damit ein Gericht eine völlig sinnfreie Verordnung der Regierung zu Fall gebracht. 👏🏻