Sachsen: Kein Zutritt zur Schule ohne Corona-Test

Das OVG Sachsen hat in seinem Urteil bestätigt, dass die angeordneten Massnahmen verhältnismässig seien:

"Seit dem 15. März 2021 ist Personen der Zutritt auf das Gelände von Schulen in Sachsen untersagt, wenn sie kein negatives Testergebnis nachweisen können. Der Test darf längstens drei Tage, bei Schülerinnen und Schülern eine Woche alt sein. Auch ein Selbsttest ist demnach noch unmittelbar nach Betreten des Geländes möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grundschüler."

Wie mit Schülern verfahren wird, die sich nicht testen lassen wollen, wird im Artikel nicht erwähnt.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article229015897/Gerichtsurteil-Ohne-Test-duerfen-Schueler-nicht-die-Schule-betreten.html

#Tests #Sachsen #Schule

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