Recht auf Gleichbehandlung mit Notbremse ausgehebelt

Mit der Bundes-Notbremse hat sich Angela Merkel eine komfortable Möglichkeit geschaffen, ohne viel Mühe weitere Einschränkungen fürs Volk anordnen zu können. Das allein ist schon schlimm genug.

Doch ein wichtiger Nebeneffekt dabei ist, dass mit diesem Gesetz dem Bürger die Möglichkeit genommen wurde, die Verwaltungsgerichte anzurufen, um gegen solche Einschränkungen zu klagen. Dies ist jetzt nämlich nur noch per Verfassungsbeschwerde möglich.

Aber ist das tatsächlich nur ein Nebeneffekt oder ganz bewusst so von der Regierung gesteuert worden, um auch die lästige Justiz auszubremsen? Zu diesem Schluss kann man gelangen, wenn man sich die Aussagen von Merkel während eines „Bürgerdialogs“ anschaut.

https://www.achgut.com/artikel/verplappert_merkel_hebelte_rechtsweg_mit_absicht_aus

#Notbremse #Beschwerde #Justiz

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