Sternenhimmel bewundern: 500 Euro!

Die "Bundesnotbremse" und die damit einhergehende Ausgangssperre führt zu Regelungen, die völlig absurd sind. Ab 22 Uhr darf bekanntlich niemand ohne triftigen Grund draussen angetroffen werden. "Allgemeine Ausnahmen gelten lediglich für den Aufenthalt zwecks „allein ausgeübter körperlicher Bewegung“ – außerhalb von Sportanlagen – im Freien bis 24 Uhr. Ein sportlicher (!) Spaziergang ist also grundsätzlich bis Mitternacht möglich, jedoch nicht in Begleitung."

Wer mit seinem Auto im Stau steht oder wessen Zug Verspätung hat, kann daher mit Bussgeld belegt werden, da es sich hierbei nicht um triftige Gründe handelt. Es gilt allenfalls ein Ermessensspielraum, wenn man kontrolliert wird.

Noch irrsinniger wird es für Auto-Reisende, deren Start- und Zielort Inzidenzen unter 100 aufweisen. Sie dürfen zwar Gebiete mit Inzidenz 100 oder höher durchqueren, aber "nachts neben der Landstraße anzuhalten und den Sternenhimmel zu bewundern, könnte teuer werden."

Ob das Verrichten der Notdurft einen triftigen Grund darstellt, wird im Artikel nicht erwähnt ... 🙈

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/adac-ueber-notbremse-lockdown-bahn-verspaetungen-und-stau-kein-triftiger-grund-a3503697.html

#Bundesnotbremse #Ausgangssperre #Bussgeld

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