Taschenspielertricks vom Bundesrat

Das Netz vergisst bekanntlich nie. Und so kann man auf den amtlichen Seiten des Bundes auch die verschiedenen Versionen des Gesetzestextes nachlesen. Und man sieht: Die besonders heiklen Artikel wurden erst Ende März hinzugefügt! Im Abstimmungsbüchlein hat er die ursprüngliche Version des Gesetzes abgedruckt. Die neuen Artikel führen die Diskriminierung ein (Art. 3a), das obligatorische Contact Tracing (Art. 3b) und die Impfnachweise (Art. 6a).

Die aktuelle Fassung und auch die Historie des Gesetzes findet Ihr hier:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/711/de

Quelle: Fragen und Antworten auf dieser Seite: https://covidgesetz-nein.ch/

#Covid19 #Abstimmung #Schweiz

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