Bundesrat hat über die Ausdehnung der Zertifikatspflicht ab Montag entschieden

Der Bundesrat hat entschieden, die Anwendung des Covid-Zertifikats ab dem kommenden Montag auszuweiten. Das sind die Entscheide im Überblick:

👉🏻 In folgenden Bereichen wird das Zertifikat ab dann Pflicht:

Innenbereiche von (Hotel-)Bars und Restaurants
Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetriebe, wie Theater, Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Museen, Zoos etc.
Veranstaltungen im Innenbereich (Konzerte, Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe, Privatanlässe wie Hochzeiten ausserhalb von Privaträumen)

👉🏻 Ausgenommen von der Pflicht sind u.a.:

öffentlichen Verkehr, Detailhandel sowie im Transitbereich von Flughäfen
private Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten bis 30 Personen
Dienstleistungen von Behörden sowie personenbezogene Dienstleistungen, wie etwa Coiffeursalons, therapeutische und Beratungsangebote, Gastronomieangebote in sozialen
Anlaufstellen (z.B. Gassenküche im Innenbereich)
Aussenräume (ausser die Besucherinnen und Besucher von Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetrieben wechseln zwischen Innen- und Aussenräumen hin und her)

Die Ausdehnung der Zertifikatspflicht gilt bis zum 24. Januar 2022. Der Bundesrat kann sie aber früher aufheben, wenn sich die angespannte Lage in die Spitälern entspannt.

👉🏻 Das Zertifikat wird nicht Pflicht am Arbeitsplatz – auch nicht in Restaurants und Fitnesscentern. Ein Arbeitgeber kann aber für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen seiner Fürsorgepflicht das Vorliegen eines Zertifikats verlangen (zum Beispiel in Spitälern). Zum Beispiel, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient.

Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden dazu anhören. Zudem darf es zu keiner Diskriminierung zwischen geimpften und genesenen sowie ungeimpften Arbeitnehmenden kommen.

Gilt eine Zertifikatspflicht für Angestellte, muss das Unternehmen regelmässig (z.B. wöchentliche) Tests anbieten oder die Testkosten übernehmen, wenn er keine repetitiven Tests anbietet. Falls der Arbeitgeber differenzierte Massnahmen vorsieht (z.B. Maskentragen oder Home-Office für Personen ohne Zertifikat), muss der Arbeitgeber die Testkosten nicht übernehmen.


https://www.blick.ch/politik/medienkonferenz-des-bundesrats-wo-brauchts-ab-montag-das-zertifikat-id16814487.html

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