Recht gesprochen?In Sachen
Heinrich-Habig hat das Landgericht Bochum soeben das
Teilurteil über 207 Fälle verkündet.
Es hat Heinrich Habig
verurteilt zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, der Haftbefehl ist sofort zu vollstrecken.
Die Begründung des Urteils lässt sehr zu wünschen übrig. Es wurden lediglich Behauptungen aufgestellt, keine einzige Subsumtion vorgenommen.
Für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe gibt es nach Ansicht des Gerichtes keine Anhaltspunkte. Stattdessen wirft das Gericht Heinrich Habig eine
"rechtsfeindliche Gesinnung" vor.
Vom Standpunkt eines Juristen kann ich nur sagen, dass dieses Urteil einen
Tiefpunkt deutscher Justiz darstellt.
@RAStBChrisMoser