❗️Für eine gute pflegerische Versorgung in der Altenpflege brauchen wir genügend Pflegekräfte❗️
⬆️ Deshalb werden ab September 2022 nur noch Einrichtungen zugelassen, die ihre Pflegekräfte mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung bezahlen.
➡️Zudem sorgen wir mit der Einführung des Personalbemessungsverfahrens in der stationären Pflege, für eine bessere Versorgung durch mehr Personal.
➡️Pflegefachkräfte erhalten auch mehr Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl des richtigen Hilfsmittels und Pflegehilfsmittels.
❗️Steigende Personalkosten erhöhen die Pflegekosten❗️
➡️ Um Pflegebedürftige vor einer finanziellen Überforderung zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung künftig einen Zuschlag zu den stationären Pflegekosten, der mit der Dauer der Pflege steigt.
➡️ Die Kurzzeitpflege wird ausgebaut, auch in Form einer Übergangspflege, nach einem akutstationären Krankenhausaufenthalt.