ℹ️ Nützliche Information

🔜 Neue Testverordnung ab dem 11. Oktober 2021

Allen Bürger:innen
kann mittlerweile ein Impfangebot gemacht werden. Deswegen ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch die Steuerzahler:innen nicht mehr erforderlich.

❗️Das kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger endet daher am 11. Oktober 2021❗️

Das ändert sich ab dem 11. Oktober konkret für Sie:

👉 Asymptomatische Personen, welche keinen weiteren Anspruch auf einen kostenlosen Test haben, müssen die Kosten ab diesem Zeitpunkt selbst tragen.

👉 Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Kinder unter 12 Jahren), wird es allerdings weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Schnelltest geben.

🌐 Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.zusammengegencorona.de/testen/allgemeine-infos-zum-testen/#id-07fea8cd-4381-5502-8542-4b019da685a3
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