ℹ️ Nützliche Information
🔜 Neue Testverordnung ab dem 11. Oktober 2021
Allen Bürger:innen kann mittlerweile ein
Impfangebot gemacht werden. Deswegen ist eine
dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch die Steuerzahler:innen
nicht mehr erforderlich.
❗️Das
kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger
endet daher am
11. Oktober 2021❗️Das ändert sich ab dem 11. Oktober konkret für Sie:
👉 Asymptomatische Personen, welche
keinen weiteren Anspruch auf einen kostenlosen Test haben, müssen die
Kosten ab diesem Zeitpunkt
selbst tragen.
👉 Für Personen, die
nicht geimpft werden können und für die
keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Kinder unter 12 Jahren), wird es allerdings
weiterhin die Möglichkeit zum
kostenlosen Schnelltest geben.
🌐 Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.zusammengegencorona.de/testen/allgemeine-infos-zum-testen/#id-07fea8cd-4381-5502-8542-4b019da685a3