➡️ Ab sofort möglich: Für den Bezug von Kinderkrankengeld können Eltern ein ärztliches Attest für ihr erkranktes Kind u. a. dann telefonisch erhalten, wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in der Arztpraxis bekannt ist und keine schwere Symptomatik vorliegt. Damit werden Praxen entlastet, Bürokratie abgebaut und unnötige Arztbesuche vermieden – gerade in Infektionszeiten.