Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat beschlossen: Die vom deutschen Gesetzgeber bislang vorgesehene Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung von Inländern und EU-Ausländern bezüglich des Kindergeldes sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar.

Wer von dieser Entscheidung profitiert und wie sie zustande kam: 📌 https://deutsche-stimme.de/brd-aktuell-kindergeld-fuer-arbeitslose-unionsbuerger/

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