14. Wesen des "BRD"-System
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"BRD" - eine lupenreine Nazi-Organisation
● Es wird im "BRD"-System in über 70 Regelungsbereichen Nazi-Recht zur Anwendung gebracht
● Insbesondere im Schlüsselbereich, im Art 116/1 "Grundgesetz" wird Bezug genommen auf die sogenannte "deusche Staatsangehörigekit" - eine Erfindugn von Adolf Hitler vom 05.02.1934
● Hitler hatte die sogenannte "deutsche Staatsangehörigkeit" erfunden, um den nationalsozialistischen Grundsatz:
"Ein Volk - ein Reich - ein Führer"
zu realisieren.
● Nur Nazis entsprechend Art. 116/1 "Grundgesetz" können von der "BRD" verwaltet werden
● Nur Nazis entsprechend Art. 116/1 "Grundgesetz" haben im "BRD"-System aktives und passives Wahlrecht
● Nur Nazis entsprechend Art. 116/1 "Grundgesetz" können im "BRD"-System "Staatsanwalt", "Richter" oder anderweitig Funktionärsbonze werden
● Die "BRD"- ist damit eine lupenreine Nazi-Organisation.
● Der sogenannte "Bundespersonalausweis" ist damit eine Nazi-Kennkarte. Wer sich damit ausweist, bekennt sich zur Nazi-Rechtssetzung und ist damit bekennender Nazi.
● Da das "Reichsbürgergesetz" von 1935 Bestandteil des Nazi-Rechts ist, ist die "BRD" nicht nur eine lupenreine Nazi-Organisation sondern auch eine lupenreine Reichsbürger-Organisation. Scholz, Steinmeier etc. sind somit nicht nur die obersten Nazis sondern auch insbesondere die obersten Reichsbürger in Deutschland.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Anwendung von Nazi-Recht auch nach den Regeln des "BRD"-Systems illegal und damit ungültig ist. Dies ergibt sich aus
● SHAEF-Gesetz Nr. 1
● Kontrollratsgesetz Nr. 1
jeweils Verbindung mit Art. 139 "Grundgesetz"
Fazit:
Die Anwendung von Nazi-Recht durch die Machthaber des "BRD"-Systems ist zum einen alltäglich, zum anderen ist sie illegal. Die Machthaber des "BRD"-Systems handeln somit auf der Basis von permanentem Rechtsbruch. Würden sie "BRD"-Stellen an ihre eigenen Regeln halten, wäre das "BRD"-System augenblicklich nicht mehr handlungsfähig.
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