14. Wesen des "BRD"-System 6v8 "BRD" - eine lupenreine Nazi-Organisation ● Es wird im "BRD"-System in über 70 Regelungsbereichen Nazi-Recht zur Anwendung gebracht ● Insbesondere im Schlüsselbereich, im Art 116/1 "Grundgesetz" wird Bezug genommen auf die sogenannte "deusche Staatsangehörigekit" - eine Erfindugn von Adolf Hitler vom 05.02.1934 ● Hitler hatte die sogenannte "deutsche Staatsangehörigkeit" erfunden, um den nationalsozialistischen Grundsatz: "Ein Volk - ein Reich - ein Führer" zu realisieren. ● Nur Nazis entsprechend Art. 116/1 "Grundgesetz" können von der "BRD" verwaltet werden ● Nur Nazis entsprechend Art. 116/1 "Grundgesetz" haben im "BRD"-System aktives und passives Wahlrecht ● Nur Nazis entsprechend Art. 116/1 "Grundgesetz" können im "BRD"-System "Staatsanwalt", "Richter" oder anderweitig Funktionärsbonze werden ● Die "BRD"- ist damit eine lupenreine Nazi-Organisation. ● Der sogenannte "Bundespersonalausweis" ist damit eine Nazi-Kennkarte. Wer sich damit ausweist, bekennt sich zur Nazi-Rechtssetzung und ist damit bekennender Nazi. ● Da das "Reichsbürgergesetz" von 1935 Bestandteil des Nazi-Rechts ist, ist die "BRD" nicht nur eine lupenreine Nazi-Organisation sondern auch eine lupenreine Reichsbürger-Organisation. Scholz, Steinmeier etc. sind somit nicht nur die obersten Nazis sondern auch insbesondere die obersten Reichsbürger in Deutschland. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Anwendung von Nazi-Recht auch nach den Regeln des "BRD"-Systems illegal und damit ungültig ist. Dies ergibt sich aus ● SHAEF-Gesetz Nr. 1 ● Kontrollratsgesetz Nr. 1 jeweils Verbindung mit Art. 139 "Grundgesetz" Fazit: Die Anwendung von Nazi-Recht durch die Machthaber des "BRD"-Systems ist zum einen alltäglich, zum anderen ist sie illegal. Die Machthaber des "BRD"-Systems handeln somit auf der Basis von permanentem Rechtsbruch. Würden sie "BRD"-Stellen an ihre eigenen Regeln halten, wäre das "BRD"-System augenblicklich nicht mehr handlungsfähig.