Forwarded from Diplomateninterviews (riobravo)
und das die Weimarer Reichsverfassung immer noch Anwendung findet sieht man u.a im Kirchenrecht.

Gemäß Art. 140 GG i.V.m. -> Art. 137 Abs. 5 Satz 1 WRV bleibt denjenigen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, dieser Status erhalten. Damit wurde der bei Erlass der Weimarer Reichsverfassung vorgefundene Rechtsstatus der beiden großen christlichen Kirchen und weiterer sogenannter altkorporierter Religionsgemeinschaften beibehalten.

Ebenso haben ja viele mitbekommen, als Bischof Wölki ins "Amt" berufen wurde, das dies auf Basis des Reichskonkordats geschehen ist...und NRW Ministerpräsidentin Hannelore Kraft vertretungsweise für den Freistatt Preußen gezeichnet hat. Alles Lustig.

Wie heisst übrigens das Parlament wo die Reichsbürger tagen -> Reichstag
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