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Eindeutiges Urteil!

Zwischenbericht: Das VG Berlin verurteilt die LBB für den BV Reinickendorf ein Girokonto bei der Berliner Sparkasse zu führen!

Wie einige vielleicht schon mitbekommen haben, haben es sämtliche angefragten Banken ohne Begründung abgelehnt, für dieBasis in Berlin ein Girokonto einzurichten. Man kann deshalb eine in der Kreditwirtschaft geführte „schwarze Liste“ vermuten. Auch die Berliner Sparkasse hatte es abgelehnt für dieBasis ein Konto zu führen. Der Bezirksverband Reinickendorf hat deshalb im November 2021 eine Klage eingereicht.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun die Landesbank Berlin AG (LBB) mit Urteil vom 12.10.2022 (VG 2 K 289/21) verpflichtet dem Bezirksverband Reinickendorf bei der Berliner Sparkasse ein Girokonto „zu den üblichen Konditionen und ohne zeitliche Begrenzung“ zu führen.
Das Verwaltungsgericht hat eine Berufung nicht zugelassen. Die LBB hat aber am letzten Tag der Frist eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung eingelegt, zunächst ohne eine Begründung. Über die Zulassung der Berufung entscheidet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). Die Gründe für die Zulassung einer Berufung sind gesetzlich beschränkt (u.a. wenn „Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“ bestehen oder die „Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung“ hat).

https://pankow.diebasis.berlin/2022/11/19/eindeutiges-urteil/


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https://teleg.eu/s/die_basis_funkt

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