Deutscher Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz – Fluch oder Segen?

Gastbeitrag von Hermann Gampe (Diplom-Sozialpädagoge)

Lange hat man es vorbereitet, das Selbstbestimmungsgesetz der deutschen Ampelkoalition. Es geht darin um die Erleichterung einer Geschlechtsänderung. Am 12.04.2024 wurde es vom Deutschen Bundestag beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. Das Gesetz soll zum 1.11.2024 in Kraft treten, die Anmeldung beim Standesamt sogar schon zum 1.8.2024 möglich sein.

Mit diesem Gesetz, das das Transsexuellengesetz von 1980 ablöst, sollen nun Geschlechtsänderungen erleichtert werden durch eine einfache Erklärung beim Standesamt. Auch Jugendliche ab 14 Jahren werden dann Vornamen und Geschlecht selbständig ändern können. Hierfür ist die Zustimmung der Eltern nötig. Wenn allerdings die Eltern dagegen sind, entscheidet das Familiengericht zum „Wohle des Kindes“. Und da zu erwarten ist, dass dies i.d.R. gegen den Willen der Eltern urteilt, bedeutet das neue Gesetz eine massive Beschneidung der Elternrechte.

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Unser Autor meint: Zwei Fragen gibt es, die sich jeder kritische Zeitgenosse stellen kann: Wohin führt es uns, wenn immer mehr Menschen irgendwo zwischen „männlich“ und „weiblich“ stehen und ihre Fruchtbarkeit verlieren? Und vor allem: Wer profitiert davon?
Sie werden sicher Antworten finden.

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