Forwarded from Sachsen-Anhalt.de
Die Landesregierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen und das Gesundheitssystem vor weiterer Überlastung zu schützen. Das 2-G-Zugangsmodell wird für Innenräume weitgehend verpflichtend, für Weihnachtsmärkte gilt ein 3-G-Zugangsmodell. Die 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll am morgigen Mittwoch in Kraft treten und gilt bis vorerst zum 15. Dezember.

Zu den Eindämmungsmaßnahmen gehören:

Verpflichtendes 2-G-Zugangsmodell:
Gilt in geschlossenen Räumen u.a. für Veranstaltungen ab 50 Personen, Innengastronomie, organisierten Sportbetrieb mit Ausnahme von Berufssportlern, Kultureinrichtungen, Volksfeste, Beherbergungen mit Ausnahme von Beherbergungen aus beruflichen Gründen sowie Reisebusreisen.

Bei Durchführung der 2-G-Modelle sind Hygienemaßnahmen - wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder die Abstandsregelungen - weiterhin einzuhalten.

2-G-Plus-Zugangsmodell:
Zugang zu Diskotheken und Clubs erhalten künftig nur Geimpfte und Genesene, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen können. Vom Tragen einer Maske, von Abstandsregelungen sowie Kapazitätsbegrenzungen kann dann abgewichen werden.

Ausweitung des 3-G-Zugangsmodells auf Jahr-, Spezial- und Weihnachtsmärkte, körpernahe Dienstleistungen und den öffentlichen Personennahverkehr
Für den Besuch von Weihnachtsmärkten, Messen und Ausstellungen sowie bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gilt künftig die 3-G-Zugangsregelung (Geimpfte, Genesene oder Getestete).
Auch bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen von Friseursalons, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage- und Fußpflegepraxen, Piercing- und Tattoo-Studios sowie von medizinisch notwendigen Behandlungen durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Medizinische Fußpfleger (Podologen) kommt die 3-G-Zugangsregelung zur Anwendung.

Schulbetrieb
Die Präsenzpflicht an Schulen wird aufgehoben. Die Weihnachtsferien in Sachsen-Anhalt werden vorgezogen. Letzter Schultag in Sachsen-Anhalt ist der 17. Dezember 2021.

Die Landkreise und kreisfreien Städte werden durch die Eindämmungsverordnung ermächtigt, weitergehende Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie zu erlassen.

Die Pressemitteilung: https://lsaurl.de/upKw
Die Pressemitteilung zu den Schulen: https://lsaurl.de/Ypez
Zentrale Corona-Plattform: www.coronavirus.sachsen-anhalt.de

Bitte, bleiben Sie gesund!
Ihr Team Sachsen-Anhalt .de
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