Das sog. Paßgesetz der sog. Bundesrepublik wurde
neu gefasst. Und es offenbart sich darin der ganze Irrsinn des Status Quo: Es ist die Rede von der
Ein- oder Ausreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes. Ein solcher "Geltungsbereich" ist aber nirgends normiert, denn "
Artikel 23 Geltungsbereich" des sog. Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wurde nach der sog. Wiedervereinigung 1990 zunächst gestrichen und dann, weil das zu auffällig war, sogar
übertüncht.
Zum Vergleich:
Paßverordnung aus dem Jahre 1916, wo eindeutig das Territorium (Staatsgebiet) bezeichnet ist.
Offenkundiger geht es wohl kaum: Dem gegenwärtigen sog. "Gesetzgeber" mangelt es offenbar an Gebietshoheit über ein staatliches Territorium.
#PreußenOderDieNacht!