15.
Rechtsebenen und Rechtskreise
1v4
Begriffsklärung
Menschen die verschiedenen Rechtskreisen angehören, haben rechtlich nichts miteiander zu tun. Sie sind rechtlich voneinander getrennt. Das klassische Beispiel ist das rechtliche Verhältnis von Indianern zu Siedlern in Nordamerika in der Zeit der Einwanderung und Ausdehnung der Siedlungsebiete der Einwanderer. Beide Menschengruppen haben im selben Gebiet gelebt. Wenn  ein Einwanderer bzw. Siedler einen rechtlichen Konflikt mit einem anderen Einwanderer hatte, hat er dies nicht vor einem Indianer-Häuptling oder Indianer-Gericht klären lassen sondern vor einem Gericht der sich neu formenden staatlichen Strukturen der Einwanderer. Umgekehrt wären zwei Indianer, die einen rechtlichen Konflikt miteinander hatten, nicht auf die Idee gekommen, einen Sheriff oder ein Gericht der Einwanderer zu bemühen. Vielmahr haben sie das dann nach Indianer-Regeln bspw. vor dem Häuptling ihres Stammes geklärt. Es waren eben im selben Gebiet unterschiedliche Rechtskreise, die nichts miteiander zu tun hatten. Richtig problematisch wurde es, wenn ein Einwanderer bzw. Siedler mit einem Indianer einen rechtlichen Konflikt zu klären hatte. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtskreise gab es keine Möglichkeit, hier eine einvernehmliche Lösung zu finden, es sei denn einer der beiden Konfliktparteien war bereit, sich freiwillig in den Rechtskreis des Anderen zu begeben bzw. sich dem Recht des Rechtskreises der anderen Konfliktpartei freiwillig unterzuordnen.
Abzugrenzen von dem Begriff "Rechtskreis" ist der Begriff "Rechtsebene". Dieser Begriff ist nur innerhalb eines Rechtskreises zu verwenden. Das heißt, nur innerhalb eines Rechtskreises gibt es verschiedene Rechtsebenen - Ebenen des Rechts die man einteilen kann in höherrangiges oder niederrangiges Recht. Auf der ganzen Welt gilt bspw.:
"Höherrangiges Recht bricht niederrangiges Recht."
Es gibt somit keine "höherrangigen" oder "niederrangigen" "Rechtskreise" so wie es keine "eigenen" oder "fremden" "Rechtsebenen" gibt.
Über das "UN"-System und weitere Konstrukte der Rechtsvereinheitlichung bilden heute praktisch alle sogenannten "Staaten" (richtiger sogenannte "Länder") nur noch einen einzigen Rechtskreis, zumindest partiell bzw. größerenteils.
Komplett unterschiedliche Rechtskreise findet man nur in alten Rechtsständen. Bspw. Staaten oder Reiche, die sich keinen gemeinsamen höherrangigen Rechtsstrukturen freiwillig untergeordnet haben, bilden automatisch komplett unterschiedliche Rechtskreise.
Deshalb konnte man früher einem despotischen oder faschistischen Regime entkommen indem man in einen anderen Staat resp. Rechtskreis floh. Das geht heute kaum noch, weil die heute geltenden (nicht gültigen) Rechtskreise vereinheitlicht wurden über "UN", "EU", OSZE etc., erst partiell und inzwischen praktisch vollständig.
Dennoch gibt es heute noch zumindest partiell verschiedene Rechtskreise.  Beispielsweise gibt es keine Rechtsgrundlage zur Auslieferung an das "BRD"-System in den "Ländern" Bangladesch, Guatemala, Iran, Kasachstan, Kuba und Philippinen.
Um bspw. zu verschleiern, dass der bekannte Dissident bzw. Regimekritiker Oliver Janich aufgrund von Druck durch "BRD"Stellen auf den Philippinen ohne Rechtsgrundlage inhaftiert ist, versucht das korrupte Regime der Philippinen, ihm eine im dortigen Inland / im dortigen Rechtskreis begangene Straftat anzuhängen.
Dr. Klaus Maurer

@teleg.eu/s/dr_klaus_maurer_besatzerfrei
Best Bluetooth Speaker Sound Quality