Das Landgericht Stuttgart hat die Haftbeschwerde der Verteidigung vom 11. September 2022 zurückgewiesen.
Die Begründung zeigt aus Sicht der Verteidiger, dass hier mit erheblicher Belastungstendenz gegen den Gründer von Querdenken-711 ein juristisches Exempel statuiert werden soll.
Der Hauptvorwurf besteht darin, dass Ballweg etwa 250.000 € Schenkungen zweckwidrig verwendet haben soll.