Wahlrechtsreform verabschiedet: Künftig höchstens 630 Abgeordnete

Der Bundestag hat mit einer klaren Mehrheit die lang erwartete Wahlrechtsreform verabschiedet. Demnach wird die Abgeordnetenzahl auf 630 begrenzt und die Fünf-Prozent-Hürde zwingend. Die Chancen für kleine Parteien und Direktkandidaten sinken. Union und Linke wollen das Bundesverfassungsgericht anrufen.

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