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Was erzählt Schiffmann wieder für einen juristischen BLÖDSINN !!! das Ausstellen von FALSCHEN Gesundheitszeugnissen ist eben

👉 NICHT NACH § 227 BGB gerechtfertigt

Es ist auch erstaunlich, dass das niemand teilt, offensichtlich wollen die Leute hier ja lieber Verschwörungskack hören - alles bringt Schiffmann durcheinander - rhetorisch geschickt gemacht, bleibt aber trotzdem BLÖDSINN !!!

§ 227 BGB = rechtswidriger Angriff !!! das ist aber eben KEIN rechtswidriger Angriff, genau das hat das BVerG doch festgestellt, auch wenn man es für falsch hält - wie ich auch. Aber KEIN ARZT wird damit durchkommen, KEINER !!!

Und das alles hat NICHTS, gar nichts mit Twitter, Dr. Titeln oder der Bestellung von Betäubungsmitteln zu tun! Ich habe diesen UNSINN SATT - das ist ein KINDERGEBURTSTAG !!!
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