Was läuft jetzt wieder schief..?
NARRIMOLDI spaltet einmal mehr die CH-BÜRGERRECHTS-BEWEGUNG…

Unter dem Begriff GRUNDRECHTE-JA.ch werden im öffentlichen Raum paradoxerweise mehrere Grundrechte eingeschränkt…

Individuelle SELBSTBESTIMMUNG
analog BV Art. 6 und 7–10 ff.
Art. 15, 16, 17 bis „Zensur ist verboten“
Art. 20, 21, 22 wichtige FREIHEITS-Rechte
Art. 34, 35, 36 Grundrechts-Einschränkungen

Geht es hier analog BV Art. 137 (gemeinsam mit fremden politischen Gast-Parteien) um einseitige Manipulation von mündigen Schweizer Bürgern?

Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss aus der Kundgebung.
Also WER bestimmt das und wer setzt das durch..? Was läuft hier wirklich?

OK, die FREIHEIT des Fernbleibens ist natürlich noch gewährleistet… aber ist das zielführend..?

Unsere VERFASSUNG ist das primäre Instrument zur Verteidigung unseres Rechtsstaates, jederzeit und überall.

*NEIN zu UN-Recht* ist unsere
wichtigste BÜRGER-PFLICHT..!


Albert Niklaus Knobel - 24.04.2024
🇨🇭*FREIHEIT FÜR ALLE*🇨🇭
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