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HAZ – Hannoversche Allgemeine
Gericht kippt 2G-Plus-Regel für Friseure, Fußpflege und andere körpernahe Dienste
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einer Klage wegen Ungleichbehandlung von Ungeimpften stattgegeben – und setzt mit sofortiger Wirkung die 2G-plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen aus. Das Land will seine neue Corona-Verordnung jetzt überarbeiten.
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