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Verwaltungsgericht: Verkürzung des Genesenenstatus durch RKI war verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig erklärt. Darum verpflichtet es den Landkreis im Eilverfahren dazu, einem Kläger einen Nachweis für sechs Monate auszustellen.
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