Forwarded from AUF1
Die österreichische Bundesregierung hat am Dienstag hastig einen Abänderungsantrag zum Epidemiegesetz eingebracht – ohne Begutachtungsfrist. Und dieser hat es in sich:

1. Die Ausübung von Zwangsgewalt wird möglich

Wörtlich heißt es im Antrag von ÖVP und Grüne: „Die Absonderung kann durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgen oder mittels Bescheid angeordnet werden.“

2. Digitaler Pranger für Ungeimpfte und nicht ausreichend Geimpfte durch sogenannte „Erinnerungen an COVID-19-Auffrischungsimpfungen“

3. Verkehrsbeschränkungen für „Ansteckungsverdächtige“

Unter dem Titel „Verkehrsbeschränkungen“ werden durch Verordnung festzulegende Zwangsmaßnahmen, also Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen möglich gemacht. Wer sind diese Personen? Ansteckungsverdächtig in den Augen der Regierung kann ja durchaus jeder sein, der nicht geimpft ist oder nach ihren Vorgaben nicht ausreichend geimpft ist.
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