Die Aburteilung von Bürgern vor Militärgerichten ist verfassungswidrig, wenn noch zivile Gerichte tätig sind. Ein Prozess vor einem Militärgericht ist nur dann verfassungsgemäß, wenn es keine andere Macht als das Militär gibt, und das Militär darf Verbrecher nur so lange wie unbedingt nötig rechtskräftig verurteilen