Mein Beitrag von heute Morgen «teleg.eu/s/attiladerkluge/17266) zur Bargeldannahme-Verweigerung der Wiesner Gastro-Gruppe hat v. a. auf Facebook zu einigen Diskussionen geführt. Viele meinen (immer) noch, dass es eine Annahmepflicht für Bargeld gebe, da dies so im Gesetz stehe.

Dem ist leider nicht so, denn es handelt e sich da um dispositives Recht, welches man sich über die AGB des Vertragsrechts ausbedingen kann. Konkret und abschliessend Aufschluss darüber gibt die Antwort des BundesVERrats auf eine Interpellation «Bargeld als wichtigstes Zahlungsmittel für Privatpersonen» der SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo vom 27.9.2018.

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183961

Attila der Kluge
Sieht alles, hört alles und zeigt auf jeden!
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