ALAIN BERSET

Bundesrat Alain Berset ist in ein Strafverfahren verwickelt. Urheber ist Pascal Najadi. Der Vorwurf lautet auf (Art. 312 StGB):

Amtsmissbrauch
Art. 312
Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt miss­brau­chen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Dies ist kein Vergehen, sondern ein Verbrechen (Art. 10 StGB).

Als Privatmensch geniesst Berset die Unschuldsvermutung.

Als Magistrat muss er unverzüglich zurücktreten. Für Magistraten, insbesondere Anwärter auf das Bundespräsidium, reicht die Unschuldsvermutung nicht aus. Er muss für seine Ambitionen nicht nur vermutungsweise unschuldig sein, sondern über jeden Verdacht erhaben. Dies muss sofort geschehen. Andernfalls ist die Schweiz für jede und jeden sichtbar der Lächerlichkeit preisgegeben.

Ersetzbar ist er mit Leichtigkeit.
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