ANTWORT AUF DIE ANFRAGE, OB DIE ZEUGENAUSSAGE EINER BEKANNTEN ZUR REVISION EINES RECHTSKRÄFTIGEN STRAFBEFEHLS FÜHREN KÖNNTE:

Das kommt darauf an, wie die Fragestellungen und die Aussagen darauf lauten. Erst nachdem sie vorliegen, kann ich darüber etwas äussern. Ich kann bei der Fragestellung helfen, wenn Sie sie als Zeugin beantragen. Zeugenaussagen wirken sich nur labil aufs Verfahren aus. Ich kann keine Hoffnungen dazu wecken.

Bitte reduziert Eure Anforderungen an anwaltliche Prognosen. Ich wiederhole: die Anforderungen sehr vieler Anfrager an anwaltliche Prognosen sind weder erfüllbar, noch zumutbar.

LG
Heinz Raschein
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