BEWEISLASTVERTEILUNG AM BUNDESGERICHT, Gesichtsverhüllungszwang in Adelboden
Das Gericht, bzw. die verfahrensleitende Richterin setzt sich ohne irgendwelche Rechts- oder Gewissensbedenken über die seit dem römischen Recht bestehende Beweislastverteilung hinweg. Die Rechtsprechung in der Schweiz ist bankrott.