PCR-TEST, BITTE KEINE EINZELANFRAGEN

Liebe Regula

Aus meinem Telegram-Kanal:

"Als fünftes kommt hinzu, dass die Massnahmen des Bundesrates und aller Gemeindebehörden ausnahmslos und ausschliesslich auf einem PCR-Testungsverfahren beruhten, von dem das Bundesgericht im Urteil 2C_228/2021 festgehalten hatte:

Erwägung 5.2 „Indessen ist es gar nicht umstritten und übrigens allgemeinnotorisch, dass ein positiver PCR-Test keine Krankheitsdiagnose und für sich allein wenig aussagekräftig ist.“

In diese Aussage des Bundesgerichtes hat sich ein logischer Fehler eingeschlichen. Das Bundesgericht sagt bezeichnenderweise nicht, wie wenig Aussagekraft des PCR-Testverfahrens ausreichend sei, um trotz dessen eingestandener Unzulänglichkeit Massnahmen wie Gesichtsverhüllungszwänge zu erlassen. In Wahrheit verhält es sich nämlich rein logisch überlegt so, dass es für den Erlass von Massnahmen überhaupt keine Aussagekraft des PCR-Testes gibt. Trotzdem beruhen auch die angefochtenen Massnahmen ohne Rücksichtnahme auf diese Sach- und Rechtslage ausschliesslich auf dem PCR-Testverfahren.“

Ich betreibe meinen Telegram-Kanal nicht zum Spass, sondern damit die Leute sich damit befassen und mir Einzelanfragen ersparen. Es sind über 10’000 Abonnenten; wenn jede und jeder mit solchen Fragen kommt, mache ich einfach ganz zu, weil meine Kapazitäten dann nicht mehr ausreichen.

LG
Heinz Raschein
[email protected]


Am 27.02.2023 um 22:20 schrieb Regula

Lieber Heinz
Ich habe gehört dass es in der Schweiz ein Urteil gab betr. PCR Test.
Hast du Infos darüber?

Danke Regula

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