GESICHTSVERHÜLLUNGSZWANG - Die Richter des OG Bern sind völlig verblödet, wie ein Grossteil des Volkes, das zweimal einem völlig unsinnigen Covid-Gesetz zugestimmt hat. Zitat: „Willkür im Sinne von Art. 9 der Bundesverfassung (BV; SR 101) in der Beweiswürdigung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts vor, wenn die vorinstanzliche Beweiswürdigung schlechterdings unhaltbar ist, d.h. wenn die Behörde in ihrem Entscheid von Tatsachen ausgeht, die mit der tatsächlichen Situation in klarem Widerspruch stehen oder auf einem offenkundigen Fehler beruhen.“ - Richtig wäre: „Wenn die Behörde von Annahmen (nicht von „Tatsachen“, da sie ja mit der tatsächlichen Situation in Widerspruch stehen) ausgeht, …“

Die vollständige Ausfertigung des „Urteils“ folgt ….
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