NACHTRAG ZU DEN IGV: Diese dürfen am 24. Mai 2024 gar nicht in Kraft gesetzt werden, da Tedros die sechsmonatige Beratungsfrist für die Mitgliedsländer am 24. Januar längstens verpasste, indem er den finalen Text noch nicht einmal heute hat. Eine "Inkraftsetzung" durch die WHO ist rechtswidrig, ungültig und damit unbeachtlich. Sie darf weder durch den Bundesrat, noch die Kantone, noch die Polizei, noch durch uns befolgt werden.
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