Hier noch der oben angesprochene Bundesgerichtsentscheid von 2021 (2C_228/2021):

Erwägung 5.2 „Indessen ist es gar nicht umstritten und übrigens allgemeinnotorisch, dass ein positiver PCR-Test keine Krankheitsdiagnose und für sich allein wenig aussagekräftig ist (vgl. Urteil 2C_941/2020 vom 8. Juli 2021 E. 3.3.4, damals zur Publikation vorgesehen).“
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