1/2 Anwalt Ulbrich auf X:

„Thema heute2: "Vierter Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bochum und zweiter Termin vor der 8. Zivilkammer"

Am 18.04.2024 nahmen wir einen weiteren Termin in einer weiteren Impfschadensangelegenheit vor dem Landgericht Bochum wahr. Gegenstand des Rechtsstreits waren erhebliche gesundheitliche Schäden in Folge nur einer einzigen Impfung durch Comirnaty von BioNTech, die eine 42jährige Frau dauerhaft amtsärztlich bestätigt arbeitsunfähig machte.

Die Kammer fasste ebenso, wie beim letzten mal den Sach- und Streitstand so zusammen, als hätte sie auch im letzten Termin meine mündlichen und schriftlichen Ausführungen nicht wahrgenommen - als seien diese gar nicht existent.

Erneut sah ich mich deshalb gehalten, am heutigen Tag zu dem Zulassungsverfahren und zu den Fragen der Pharmakovigilanz Stellung zu nehmen.

Das Gericht wirkte auf mich - aus welchen Gründen auch immer - wie eingeschüchtert. Vermutlich wissen sie genau, welches Unrecht der 42jährigen widerfahren ist, die bis zum Zeitpunkt ihrer einzigen Impfung mit SCWF3 im Dezember 2021 kern gesund war und bereits 9 Stunden nach der Impfung ihr bisheriges Leben komplett verlor. Sie wurde aufgrund dieser gesundheitlichen Schäden in die Erwerbsminderungsrente geschickt. Es wäre aus meiner Sicht nochmals ein Justizskandal sie als Kollateralschaden wegen eines mutmaßlich angenommenen (aber tatsächlich nicht bestehenden Nutzens) als entschädigungsloses Opfer nach Hause zu schicken, weil die Gesellschaft es so wollte. Ohne Beweisaufnahme beginnt bei jedem Volljuristen bereits das große Kopfschütteln.

Neben amtsärztlichen Attesten, Befundberichten von Universitätskliniken gab es auch ein umfassendes Attest von Ralf Tillenburg aus Düsseldorf, der sich rührend um die Klägerin bis dahin in Bezug auf ihre gesundheitlichen Schäden gekümmert hatte.

Die Beklagte befasste sich NULL mit dem Inhalt der vorgetragenen gesundheitlichen Schäden, sondern schritt direkt zu persönlichen Diffamierung des Arztes. Er fände keine Zeit zur individuellen Betreuung. Sein Befundberichte seien allgemein gehalten und träfen gar nicht auf die Klägerin zu. Sie bestritten, dass dieser Arzt überhaupt untersuche.

Irgendwann platzte dann der Klägerin der Kragen und teilte mit, dass sie über ein Jahr auf den Behandlungstermin gewartet habe, aber Tillenburg der erste gewesen sei, der ihr zugehört habe, Anamnesen und Diagnosen erhoben habe und immernoch zuhöre und an dem Ergebnis der Therapie ein Interesse zeige und stetig die Behandlungen fortsetze und auch weiter begleite. Mehrfach musste die Klägerin wegen der hervorgerufenen Emotionen unterbrechen, um nicht in Tränen auszubrechen, ob dieser ungehobelten Taktlosigkeit.

Die Aktion kam auch sicher nicht gut bei der Kammer an, da sie trocken mitteilte, dass auch alle anderen Ärzte schon zu gleichen Ergebnissen zuvor gekommen seien und die Beurteilung ihnen als Kammer obläge.

Im Übrigen blieb aber die Kammer stur bei ihrer rechtlichen Position aus dem vorausgegangenen Termin zur Tatbestandswirkung der Zulassung für das Nutzen - Risiko - Verhältnis und zur Fraglichkeit der Kausalität.

Nicht nur die Klägerin, sondern auch der Anwalt kommt sich dann irgendwie so vor, wie in einem Paralleluniversum, dass alles, was selbst geschrieben und gesagt wird so im luftleeren Raum verpufft, als interessiere es die Kammer überhaupt nicht und es gleichgültig sei. Es wäre für die Justiz fatal, wenn Richter und vor allem Heilbehandlungskammern, die dem Opferschutz verpflichtet sein sollten, auf einmal zu Täterschutzkammern der Pharmaindustrie umgemünzt würden.……
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