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In der EU haben Sie Anspruch darauf, Ihre Wohnung an das örtliche Stromnetz anschließen zu lassen und mit Strom versorgt zu werden (für das Gasnetz gilt dies nicht). Der Anschluss erfolgt durch den Netzbetreiber, der für den Betrieb der Energieinfrastruktur in Ihrer Region benannt wurde (für jedes örtliche Netz gibt es nur einen benannten Betreiber).

Die genauen Bedingungen und Tarife für solche Anschlüsse erfahren Sie bei der Regulierungsbehörde Ihres Landes.

Diese Behörde muss auch darüber wachen, dass örtliche Netzbetreiber für das ordnungsgemäße Funktionieren der örtlichen Infrastruktur sorgen.

Fallbeispiel
Sie haben Anspruch auf einen Stromanschluss
Marian ist in eine abgelegene ländliche Gegend in Rumänien gezogen und will dort in seinem neuen Haus einen Stromanschluss einrichten lassen. Nachdem ihm mehrere Unternehmen mitgeteilt hatten, dass ihr Netz seine Gegend nicht abdeckt, findet er schließlich über die nationale Regulierungsbehörde heraus, welcher Dienstleister für Rumänien zuständig ist. Er wendet sich an dieses Unternehmen, das sein Haus an das Stromnetz anschließt.

Schutzbedürftige Verbraucher
💥Wenn Sie sich in einer prekären Lage befinden (z. B. keine angemessene Infrastruktur vorhanden ist, oder Sie Ihre Stromrechnungen nicht zahlen können), dürfen Sie nicht vom Stromnetz getrennt werden, und Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf Leistungen, die Ihnen die notwendige Stromversorgung gewährleisten. Der einheitliche Ansprechpartner in Ihrem Wohnland klärt Sie darüber auf, in welchen Fällen Ansprüche geltend gemacht werden können, und was zu Ihrer Unterstützung unternommen wurde.💥

Wahl des Energieversorgers
💥In der EU können Sie Ihren Energieversorger frei aus allen Strom- oder Gasversorgern wählen, die ihre Dienste in Ihrer Region anbieten.

Sie können sich für einen in einem anderen EU-Land registrierten Strom- oder Gasversorger entscheiden, sofern der Versorger Dienstleistungen auch in Ihrer Region anbietet und einem Vertragsabschluss mit Ihnen zustimmt.💥

Warnhinweis
Zwischen Versorger und Netzbetreiber besteht ein Unterschied. Sie können den Versorger, nicht aber den Netzbetreiber in Ihrer Region wählen. Der Netzbetreiber selbst kann keine Energielieferungen anbieten. Manchmal ist der Netzbetreiber Teil eines größeren Unternehmens, das Energielieferungen anbietet. In einem solchen Fall muss der Netzbetreiber jedoch über eine eigene visuelle Identität verfügen, damit es zu keiner Verwechslung mit dem Anbieter der Lieferungen kommt.

Energieversorger wechseln
💥Wenn Sie beschließen, Ihren Strom- oder Gasversorger zu wechseln, werden Ihnen für den Wechsel keine Gebühren in Rechnung gestellt. Der Netzbetreiber in Ihrer Region muss den Wechsel innerhalb von drei Wochen vornehmen, sofern Sie die Geschäftsbedingungen des ursprünglichen Vertrags (z. B. Kündigungsfrist, vereinbarte Mindestvertragslaufzeit) einhalten. Die Versorger dürfen keine unverhältnismäßigen Verpflichtungen vorsehen, die einen Wechsel des Energieversorgers verhindern....💥
EU-Recht
EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt
EU-Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/energy-supply/access-use-energy-services/index_de.htm ‼️Interessant und aufschlussreich hierzu ist auch das Folgende hier:‼️💥💥💥💥💥💥 https://www.bundestag.de/resource/blob/827930/73b1c162ec7be3848f5ae0319ac3dbe2/WD-4-012-21-pdf-data.pdf https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Energiepreise/faq-energiepreise und https://www.schweizstrom.de/de/service/haeufige-fragen.html
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