‼️Bußgeldbescheid gegen Eltern eines ungeimpften Kindes vom Amtsgericht Iserlohn aufgehoben‼️

Das Gesundheitsamt Märkischer-Kreis hat gegen die Eltern eines nicht gegen Masern geimpftes Kindes jeweils ein Bußgeld von 250 Euro verhängt. Die Eltern hätten sich mehrfach geweigert, einen Nachweis über die erfolgte Masernimpfung vorzulegen.

Schon bevor das Gesundheitsamt den Bußgeldbescheid gegen die Eltern erlassen hat, hab ich ihnen bereits dabei geholfen ihr Kind gegen die Masernimpfung zu schützen. Es bestand und besteht immer noch der Verdacht, dass das Kind gegen Impfkomponenten des Masern-Kombinationsimpfstoff allergisch ist. Zudem hat der behandelnde Kinderarzt eine Impfunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, welche jedoch vom Gesundheitsamt nicht anerkannt wurde. Deshalb hab ich für die Eltern einen Antrag auf Rückstellung der Masernimpfung verfasst, und zwar mit der Begründung, dass der Verdacht besteht, dass das ungeimpfte Kind gegen Impfkomponenten des Masern-Kombinationsimpfstoff allergisch ist und deshalb erst durch einen Allergologen untersucht werden muss, um festzustellen, ob tatsächlich eine Allergie vorliegt. Da die meisten Allergologen erst nach 6 Monaten einen freien Termin vergeben können, hatte ich den Antrag auf Rückstellung so formuliert, dass die Rückstellung so lange Bestand hat, bis durch den Allergologen geklärt wurde, ob eine Allergie vorliegt.

Das Gesundheitsamt hat den Antrag auf Rückstellung der Masernimpfung abgelehnt und gleichzeitig den Bußgeldbescheid gegen beide Eltern erlassen. Den von mir verfassten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist das Gesundheitsamt nicht gefolgt, sodass nun das Amtsgericht Iserlohn zuständig geworden ist. Für die Eltern habe ich dort beantragt, den Bußgeldbescheid aufzuheben oder hilfsweise das Verfahren einzustellen mit der Begründung, dass der Bußgeldbescheid nicht verhältnismäßig sei da aktuell noch geprüft wird, ob das Kind überhaupt geimpft werden kann, da der Verdacht besteht, dass das Kind gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff allergisch ist. Das Gesundheitsamt hätte, bis das Ergebnis der medizinischen Untersuchung vorliegt, abzuwarten müssen, denn sollte das Kind gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff allergisch sein wäre die Impfung für das Kind lebensgefährlich. Das Gesundheitsamt erwiderte, dass der Antrag auf Rückstellung rechtsmissbräuchlich gestellt wurde. Bezüglich der Verhältnismäßigkeit hat das Gesundheitsamt nichts vorgetragen.

Am Freitag, dem 15.03.2024 hat das Amtsgericht Iserlohn den Bußgeldbescheid aufgehoben und ist dem von mir verfassten Antrag auf Aufhebung des Bußgeldbescheides gefolgt. Da ich leider immer noch im Krankenhaus behandelt werde konnte ich bei der mündlichen Hauptverhandlung nicht persönlich anwesend sein. Deshalb werde ich die genaue Begründung des Amtsgericht Iserlohn erst mit Zustellung des Beschluss hier veröffentlichen können.

Über die Entscheidung freue ich mich für die Eltern sehr denn ihnen geht es nur um das Wohl ihres Kindes genau wie allen anderen Eltern auch, die ihre Kinder vor einer Masernimpfung schützen möchten. In sehr vielen Fällen erlebe ich wie Eltern die ihre Kinder einfach nur schützen möchten vom Gesundheitsamt massiv unter Druck gesetzt werden. Die ungeimpften Kinder werden vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen und dürfen in der Schule nicht an gemeinschaftlichen Veranstaltungen oder Kursen teilnehmen.

Genau deshalb freue ich mich sehr über den jetzigen Beschluss, welchen andere Eltern zukünftig auch nutzen können.

Eltern, gegen die auch ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, können mich gerne über die E-Mail-Adresse:

[email protected]

kontaktieren.

Ich helfe dann gerne und meine Hilfe ist wie schon immer grundsätzlich kostenlos.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

teleg.eu/s/DahlmannChristian
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