Mehl aus Hausgrillen landet ab heute in Schoggi und Crackern
Die Schweiz lässt Pulver aus Heuschrecken neu für Lebensmittel zu.
Dieses entfettete Pulver aus Grillen, die zu den Heuschrecken gehören, darf laut Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 ab sofort in Mehrkornbrötchen, Getreideriegeln, Keksen, Saucen, Pizzas, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Suppen, Schokolade und (veganen) Fleischzubereitungen vorkommen.

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