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"Mit positivem Test zur Arbeit

Formal gilt ab dem 1. März: Werden Beschäftigte durch einen Schnelltest, Selbsttest oder PCR positiv getestet, müssen sie ab dem 1. März zur Arbeit erscheinen. Voraussetzung ist, dass sie frei von Symptomen sind.

Betroffene können dann entweder ein Einzelbüro am Arbeitsplatz beziehen oder ins Homeoffice ausweichen. Sie müssen lediglich am Arbeitsplatz einen Mundschutz tragen."

👉 Focus

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