Erster Verhandlungstag Dr. Walter Weber beendet

Absehbar früh wurde der erste Verhandlungstag beendet. Das Gericht hatte für heute keinen Zeugen geladen, damit war klar, es sollte nur eröffnet werden.

Die Staatsanwältin hat in der Anklage bereits einen frappierenden Fehler gemacht, sie hat ein Wort vergessen. Die Verteidiger haben damit beantragt diese falsche Anklage nicht zu verlesen und somit das Verfahren nicht zu eröffnen. Nachdem sich das Gericht zunächst gegen diesen Antrag der Verteidiger wehrte, musste es dann doch den Nichtverlesungsantrag bescheiden.

Nach 10 min Unterbrechung entschied das Gericht trotz dieses Formfehlers die Anklage verlesen zu lassen.

Die Staatsanwältin hat einfach das ausgelassene Wort „ist angeklagt“ in die Verlesung hinein unzulässigerweise erfunden.

Erstaunlich ungenau arbeitend outete sich damit auch das Landgericht unter der Vorsitzenden Dr. Behr, denn die hats offenbar überlesen, sonst hätte sie die Staatsanwaltschaft auffordern müssen, einen vollständigen Satz zu bilden. Wenn aber das Gericht nicht einmal die Anklage genau liest, dann wird es Aufgabe der Verteidiger Sven Lausen und Ivan Künnemann sein, den Spruckörper zum genauen Arbeiten zu bringen.

Allein an dieser Stelle ist der Rechtsstaat in seiner Beschädigung bereits gut zu erkennen, wenn es politisch gewollt ist, wird einfach über wichtige formale Regeln hinweggesehen.

Nach Verlesung der Anklage wurde das Verfahren vertagt auf den 13.05.2024 um 9:15 Uhr im Landgericht Hamburg, Sievekingsplatz 3.
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