Impfschäden wurden und werden manchmal unterschlagen. Seite 7, Zitat: "soweit sie überhaupt beachtet wurde". Eine ziemlich nachlässige Angelegenheit, wenn es um die Erfassung von Schadensfällen beim Impfgeschäft geht. Oft macht sich ein Impfschaden erst viele Jahre später bemerkbar, man beachte die Latenzzeit der BCG-Bakterien. Dokument: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/pdf/Mycobacterium-bovis-BCG-Pasteur-1173P2.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Krankheit wird dann rigoros abgestritten.

Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 7/4375 vom 01.12.1975
dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/043/0704375.pdf
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